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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.03.2008
- 5 B 05.1449 -
Kein Anspruch auf Einbürgerung für Anhänger der islamistischen Organisation "Tablighi Jamaat"
Anhänger der islamistischen Organisation "Tablighi Jamaat" dürfen nicht eingebürgert werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden.
Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme, dass die islamistische Organisation "Tablighi Jamaat" Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die Bewegung der "Tablighi Jamaat" ziele nämlich auf die Islamisierung der Gesellschaft und damit auf die Etablierung eines islamischen Gottesstaates ab.
Im konkreten Fall begehrte ein türkischer Staatsangehöriger, der seit knapp 30 Jahren im Bundesgebiet lebt, seine Einbürgerung. Diese wurde ihm von der zuständigen Einbürgerungsbehörde versagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun auf der Grundlage neuer Erhebungen in der zweiten Instanz die Ablehnung der Einbürgerung. Neben weiteren Umständen rechtfertigten die regelmäßigen Teilnahme des Einbürgerungsbewerbers an den Deutschlandtreffen der "Tablighi Jamaat" sowie ein ca. einmonatiger Aufenthalt in Pakistan als "Gast" einer Moschee der "Tablighi Jamaat" die Annahme, dass er diese Bewegung unterstützt habe und noch unterstütze.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 11.03.2008
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Dokument-Nr. 5731
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