Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.04.2011
- 7 BV 10.443 -
Bayerischer VGH: Keine doppelten GEZ-Gebühren bei gewerblich genutztem internetfähigen PC
Beruflich und privat genutzter PC ist als Zweitgerät anzusehen, der dem Ausnahmetatbestand der Zweitgerätefreiheit unterfällt
Ein Freiberufler muss keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen, wenn er einen internetfähigen Computer gewerblich nutzt und auf demselben Grundstück bereits ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein freiberuflicher Computerfachmann, wurde für seinen gewerblich genutzten, internetfähigen
Für beruflich genutzten PC sind keine weiteren Gebühren zu zahlen
Mit seiner Klage wandte sich der Kläger gegen die doppelte Zahlungspflicht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt, dass der Kläger für den beruflich genutzten
Ausschließliche berufliche Nutzung des im selben Haushalt befindlichen Erstgeräts für Zweitgerätefreiheit nicht erforderlich
In den Urteilsgründen führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus, dass zwar der internetfähige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2011
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- BVerwG: Für internetfähige PCs besteht Rundfunkgebührenpflicht
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.10.2010
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 12.09, BVerwG 6 C 17.09 und BVerwG 6 C 21.09]) - Hessischer VGH: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen Zweit-PC
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2010
[Aktenzeichen: 10 A 2910/09]) - Keine Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.05.2009
[Aktenzeichen: 3 K 4387/08]) - Keine generelle Rundfunkgebührenpflicht für gewerblich genutzte PCs
(Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 02.07.2009
[Aktenzeichen: 14 A 243/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11682
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11682
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.