wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.03.2014
7 CE 14.253 -

Fall Gurlitt: Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft über Schwabinger Kunstfund

Öffentlichem Informations­interesse wird durch Veröffentlichung zahlreicher Einzelobjekte auf einer Internetplattform in weitgehendem Umfang Rechnung getragen

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat einen presserechtlichen Auskunftsanspruch abgelehnt, mit dem der Freistaat Bayern im gerichtlichen Eilverfahren zur Auskunft über alle im Zusammenhang mit dem Schwabinger Kunstfund beschlagnahmten Kunstwerke verpflichtet werden sollte.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte ein Journalist einer deutschen Tageszeitung vom Freistaat Bayern im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes Auskunft über alle in der Münchener Wohnung des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt aufgefundenen und beschlagnahmten Kunstwerke und zu den bisherigen Bemühungen des Freistaats Bayern um Aufklärung der Eigentumsverhältnisse an diesen Werken. Vor dem Verwaltungsgericht Augsburg hatte der Journalist im Wesentlichen Erfolg (vgl. Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss v. 29.01.2014 - Au 7 E 13.2018 -).

Gericht verneint anerkennenswertes Informationsinteresse der Presse, welches das Diskretionsinteresse des Kunstsammlers überwiegen könnte

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat auf die Beschwerden des Freistaats Bayern und des Kunstsammlers die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg abgeändert und den Antrag abgelehnt. Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat der Freistaat Bayern durch die Veröffentlichung zahlreicher Einzelobjekte auf der Internetplattform „www.lostart.de“ dem öffentlichen Informationsinteresse am „Schwabinger Kunstfund“ bereits in einem weitgehenden Umfang Rechnung getragen. Mittlerweile seien dort 458 Werke veröffentlicht, bei denen nach dem Stand der bisherigen Ermittlungen ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nicht ausgeschlossen werden könne. In Bezug auf diejenigen beschlagnahmten Gegenstände, die nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand zum rechtmäßigen Besitz des Kunstsammlers gehören könnten und für die es keine Anhaltspunkte für einen NS-verfolgungsbedingten Entzug oder anderweitigen rechtswidrigen Erwerb gebe, bestehe demgegenüber – jedenfalls im gerichtlichen Eilverfahren – kein anerkennenswertes Informationsinteresse der Presse, welches das Diskretionsinteresse des Kunstsammlers überwiegen könne. Das gerichtliche Eilverfahren diene der vorläufigen Regelung streitiger Sachverhalte zur Vermeidung von Rechtsverlusten oder anderen wesentlichen Nachteilen. Solche Nachteile habe der Antragsteller bis zum Abschluss eines Klageverfahrens nicht zu befürchten, insbesondere keine journalistisch unzumutbare Aktualitätseinbuße.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2014
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Medienrecht | Presserecht | Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 2057
NJW 2014, 2057
 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2014, Seite: 379
ZD 2014, 379
 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Jahrgang: 2014, Seite: 538
ZUM 2014, 538

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17958 Dokument-Nr. 17958

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17958

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?