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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.04.2023
- 9 ZB 22.1495 -
Umwandlung einer Pizzeria in Pizzeria mit Lieferservice erfordert Baugenehmigung
Pizzeria mit Lieferservice im Allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich unzulässig
Soll eine Pizzeria in eine Pizzeria mit Lieferservice umgewandelt werden, so ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich. Zudem ist eine Pizzeria mit Lieferservice in einem Allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich unzulässig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Erforderlichkeit der Genehmigung der Nutzungsänderung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ die Berufung nicht zu. Aufgrund der neuen Schwerpunktsetzung der bisherigen Gaststättentätigkeit hin zu einem verstärkten Lieferdienst kommen geänderte Anforderungen an öffentlich-rechtliche Vorschriften zum Tragen. Denn es sei mit einer anderen Lärmbelastung zu rechnen. Daher liege eine genehmigungspflichtige
Kein Anspruch auf Genehmigung der Nutzungsänderung
Ein Anspruch auf Genehmigung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 12.05.2022
[Aktenzeichen: AN 9 K 20.2573]
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Dokument-Nr. 32891
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