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Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 19.02.2010
- 10 ZB 09.2584 -
Bayerischer VGH: Kein Aufenthaltsrecht durch EU-Freuzügigkeitsrecht der Ehefrau
Gemeinschaftsrechtlicher Bezug für Aufenthaltsgenehmigung nach EU-Freuzügigkeitsrecht nicht gegeben
Ein Kosovare kann sich für sein eigenes Aufenthaltsrecht nicht auf EU-Freuzügigkeitsrechte seiner rumänischen Ehefrau berufen. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Der Kläger, ein kosovarischer Staatsangehöriger, begehrte die Verlängerung seiner
Ehefrau machte niemals von Freizügigkeitsrecht als Unionsbürgerin Gebrauch
Der Verwaltungsgerichtshof geht dabei davon aus, dass die Anwendung des FreizügG/EU auf den Kläger daran scheitert, dass seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2010
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
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Dokument-Nr. 9331
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