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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.09.2014
- L 3 SB 235/13 -
Kein Merkzeichen "G" für intersexuelle Menschen
Feststellungen der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Schwerbehindertenrecht sind auf einen entsprechenden Antrag hin zu treffen
Das Bayerische Landessozialgericht musste sich der Frage stellen, unter welchen Voraussetzungen die Feststellungen auch für zurückliegende Zeiträume getroffen werden können und ob die Voraussetzungen zur Zuerkennung des Merkzeichens "G" auch dann vorliegen, wenn nur vorübergehend Schmerzzustände auftreten, die sich auf das Gehvermögen auswirken.
Im vorliegenden Fall begehrte ein 1974 geborener intersexueller, schwerbehinderter Mensch die
Medizinische Befunde rechtfertigen rückwirkende Feststellung
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass der Kläger ein dafür komme die Inanspruchnahme von rückwirkenden Nachteilsausgleichen nach dem Einkommenssteuerrecht in Betracht. Zudem rechtfertigten die medizinischen Befunde die
Voraussetzungen für Merkzeichen "G" nicht gegeben
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2014
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ ra-online
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Dokument-Nr. 18952
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