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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Intersexuell“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.10.2017
- 1 BvR 2019/16 -

"Männlich" oder "weiblich" nicht ausreichend: Gesetzgeber muss bis Ende 2018 weiteren positiven Geschlechtseintrag für Personenstandsrecht schaffen

Geltendes Personenstandsrecht verstößt gegen Diskriminierungs­verbot

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die Regelungen des Personenstands­rechts mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar sind, als § 22 Abs. 3 Personenstands­gesetz (PStG) neben dem Eintrag "weiblich" oder "männlich" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Das allgemeine Persönlichkeits­recht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungs­verbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als "männlich" oder "weiblich" ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechts­entwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechts­entwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.

Die beschwerdeführende Person beantragte beim zuständigen Standesamt die Berichtigung ihres Geburtseintrags dahingehend, dass die bisherige Geschlechtsangabe "weiblich" gestrichen und die Angabe "inter/divers", hilfsweise nur "divers" eingetragen werden solle. Das Standesamt lehnte den Antrag mit Hinweis darauf ab, dass nach deutschem Personenstandsrecht im Geburtenregister ein Kind entweder dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zuzuordnen ist, oder - wenn dies nicht möglich ist - das Geschlecht nicht eingetragen wird (§ 21 Abs. 1 Nr. 3, § 22 Abs. 3 PStG). Der daraufhin beim zuständigen Amtsgericht gestellte Berichtigungsantrag wurde zurückgewiesen;... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.06.2016
- XII ZB 52/15 -

Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers" unzulässig

Intersexuelle Menschen können lediglich Löschung des bisher angegebenen Geschlechts in Geburtenregister verlangen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Personen­stands­gesetz eine Eintragung wie "inter" oder "divers" als Angabe des Geschlechts eines Intersexuellen im Geburtenregister nicht zulässt.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte die antragstellende Person die Änderung ihres Geburtseintrags dahin, dass ihr Geschlecht als "inter" oder "divers" angegeben wird. Zur Begründung hat die 1989 geborene und als Mädchen in das Geburtenregister eingetragene Betroffene eine Chromosomenanalyse vorgelegt, wonach sie über einen numerisch auffälligen Chromosomensatz mit einem X-Chromosom... Lesen Sie mehr

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.12.2015
- 4 O 7000/11 -

Klage einer Intersexuellen wegen unzureichender Aufklärung vor geschlechts­anpassender Behandlung erfolgreich

LG Nürnberg-Fürth bejaht grundsätzlichen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass einer Intersexuellen, die vor einer Mitte der 90er-Jahre erfolgten geschlechts­anpassenden Behandlung nicht ausreichend über ihre genetische Disposition aufgeklärt wurde, grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zusteht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Intersexuelle, die nicht als Klägerin oder Kläger bezeichnet werden wollte (denn gerade darum geht es in diesem Rechtsstreit) warf den Beklagten - dem Universitätsklinikum Erlangen und einem dort tätigen Arzt - nicht nur vor, sie falsch behandelt zu haben. Sie stützt ihre Klage vor allem auch darauf, vor der Behandlung als damals 20-Jährige... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 21.10.2014

Änderung der Geschlechtsangabe von "weiblich" in "inter" oder "divers" gesetzlich nicht vorgesehen

AG Hannover lehnt Eintragung eines dritten Geschlechts ab

Das Amtsgericht Hannover hat im schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe von "weiblich" in "inter" oder "divers" abgelehnt.

Die erkennende Richterin des Amtsgerichts Hannover stellte fest, dass nach § 21 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PstG) das Geschlecht mit "weiblich", "männlich" oder ohne eine solche Angabe einzutragen ist. Die Angabe des Geschlechts mit "inter" oder "divers" ist gesetzlich nicht vorgesehen.Das Gericht hat eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht... Lesen Sie mehr

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.09.2014
- L 3 SB 235/13 -

Kein Merkzeichen "G" für intersexuelle Menschen

Feststellungen der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Schwerbehindertenrecht sind auf einen entsprechenden Antrag hin zu treffen

Das Bayerische Landessozialgericht musste sich der Frage stellen, unter welchen Voraussetzungen die Feststellungen auch für zurückliegende Zeiträume getroffen werden können und ob die Voraussetzungen zur Zuerkennung des Merkzeichens "G" auch dann vorliegen, wenn nur vorübergehend Schmerzzustände auftreten, die sich auf das Gehvermögen auswirken.

Im vorliegenden Fall begehrte ein 1974 geborener intersexueller, schwerbehinderter Mensch die rückwirkende Feststellung eines GdB von 80 ab dem 01.08.1994. Weiterer zusätzlicher Streitpunkt war die Zuerkennung des Merkzeichens „G“. Das zuständige Amt erkannte auf den Antrag von 2008 hin einen GdB von 50 rückwirkend ab 1994 an. Das Sozialgericht verurteilte die Behörde zur Bemessung... Lesen Sie mehr