die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Merkzeichen G (gehbehindert)“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Osnabrück, Gerichtsbescheid vom 27.11.2019
- S 30 SB 543/17 -
Kein Anspruch auf das Merkzeichen "aG" aus präventiven Gründen bei mangelndem mobilitätsbezogenem GdB von 80
An die Vergabe des Merkzeichens "aG" sind hohe Anforderungen zu stellen
Ein Anspruch auf Feststellung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) besteht nicht, wenn kein mobilitätsbezogener Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 besteht. Dies gilt auch, wenn das Merkzeichen begehrt wird, um eine Gangunsicherheit oder Stürze zu vermeiden. Dies entschied das Sozialgericht Osnabrück.
Die 1939 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Falls leidet unter Verschleißveränderungen im Bereich der Wirbelsäule, der Hüft-, Knie- und Fußgelenke. Das beklagte Land Niedersachsen hatte auf Antrag der Klägerin hierfür zunächst einen GdB von 50 und später - da zusätzlich eine Schwerhörigkeit geltend gemacht wurde - insgesamt einen GdB von 80 anerkannt. Zudem erkannte das Land die Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), "RF" (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) sowie "B" (Notwendigkeit einer Begleitperson) an; das Merkzeichen "aG" lehnte der Beklagte jedoch ab. Mit ihrer wegen dieses Merkzeichens... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2019
- S 10 SB 3104/17 -
Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und Zuerkennung des Merkzeichens "G" bei beidseitigem Beinlymphödem
Grad der Behinderung bei Lymphödemen beträgt bei erheblicher Beeinträchtigung je nach Ausmaß 50-70
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein beidseitiges Beinlymphödem, das zu einer Einschränkung der Höchstgehleistung von nur noch 100 Metern führt, die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und die Zuerkennung des Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) rechtfertigen kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls begehrte die Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 sowie die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs (Merkzeichen) "G". Sie leide unter einem beidseitigen Bein- und Armlymphödem sowie unter einer seelischen Störung mit chronischem Schmerzsyndrom und unter Fibromyalgie. Insgesamt habe der Beklagte... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2018
- S 17 SB 3955/16 -
Berücksichtigung einer Adipositas bei der Zuerkennung des Merkzeichens "G"
Adipositas II. Grades ist bei nur leichten orthopädisch bedingten Bewegungseinschränkungen keine verstärkende Wirkung der Beeinträchtigung des Gehvermögens beizumessen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass erhebliches Übergewicht zwar grundsätzlich als Faktor bei der Beurteilung der Frage nach Zuerkennung des Merkszeichens "G" berücksichtigt werden kann. Der Adipositas II. Grades ist aber bei nur leichtgradigen orthopädisch bedingten Bewegungseinschränkungen keine derart verstärkende Wirkung der Beeinträchtigung des Gehvermögens beizumessen, die eine Zuerkennung des Merkzeichens "G" rechtfertigt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrte die Zuerkennung des Merkzeichens "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr). Er gab an, an Rückenschmerzen, Funktionsstörungen beider Füße und chronisch-venöser Insuffizienz zu leiden, wodurch seine Gehfähigkeit massiv eingeschränkt sei. Erschwerend trete sein Übergewicht hinzu. Der Beklagte lehnte seinen... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 11.01.2018
- S 6 SB 6943/15 -
Bei Feststellung der Voraussetzungen für Merkzeichens G ist Merkmal "täglich" nicht wörtlich zu nehmen
Bei Bewertung der Störungen der Orientierungsfähigkeit sind die von geistig behinderten Menschen häufig bzw. regemäßig genutzten Strecken gemeint
Für die Feststellung der Voraussetzungen des Merkzeichens G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) bei geistigen Behinderungen und darauf beruhenden Störungen der Orientierungsfähigkeit ist das Merkmal "täglich" in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen Teil D Ziff. 1 f) nicht wörtlich zu verstehen. Vielmehr sind nach Sinn und Zweck der Regelung solche Strecken gemeint, die der geistig behinderte Mensch häufig bzw. regemäßig nutzt und die ihm aufgrund dessen vom Ablauf her vertraut sind.
Die 1996 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens wandte sich im vorliegenden Verfahren gegen die Herabsetzung ihres GdB von 80 auf 70 sowie den Entzug der Merkzeichen G und B. Sie leidet an einer Autismusspektrumstörung i.S. eines frühkindlichen hochfunktionalen Autismus, die mit schweren sozialen Anpassungsstörungen einhergeht. Eine vereinfachte Ausbildung zur Gartenbaufachwerkerin... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.02.2018
- 11 U 57/17 -
Verkehrsbetrieb und Busfahrer haften nicht für Sturz eines gehbehinderten Fahrgasts im anfahrenden Linienbus
Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G verpflichtet Fahrer nicht zur besonderen Rücksichtnahme
Der Fahrer eines Linienbusses darf den Bus nach dem Zustieg eines laut Schwerbehindertenausweis gehbehinderten Fahrgastes, dessen Einschränkung äußerlich nicht erkennbar ist, anfahren, bevor der Fahrgast einen Sitzplatz eingenommen hat. Allein die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G verpflichtet den Fahrer nicht zur besonderen Rücksichtnahme. Vielmehr kann von dem gehbehinderten Fahrgast erwartet werden, dass er den Busfahrer auf seine Gehbehinderung anspricht und ggfls. darum bittet, das Anfahren bis zur Einnahme eines Sitzplatzes zurückzustellen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum.
Die seinerzeit 60 Jahre alte Klägerin aus Herne bestieg im April 2016 den vom zweitbeklagten Busfahrer gesteuerten Linienbus des erstbeklagten kommunalen Nahverkehrsbetriebs aus dem mittleren Ruhrgebiet. Die Klägerin ist aufgrund eines Hüftschadens zu 100 % schwerbehindert. Ihr Schwerbehindertenausweis ist mit dem Merkzeichen G versehen. Eine Gehhilfe benutzt die Klägerin nicht. Beim... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.09.2014
- L 3 SB 235/13 -
Kein Merkzeichen "G" für intersexuelle Menschen
Feststellungen der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Schwerbehindertenrecht sind auf einen entsprechenden Antrag hin zu treffen
Das Bayerische Landessozialgericht musste sich der Frage stellen, unter welchen Voraussetzungen die Feststellungen auch für zurückliegende Zeiträume getroffen werden können und ob die Voraussetzungen zur Zuerkennung des Merkzeichens "G" auch dann vorliegen, wenn nur vorübergehend Schmerzzustände auftreten, die sich auf das Gehvermögen auswirken.
Im vorliegenden Fall begehrte ein 1974 geborener intersexueller, schwerbehinderter Mensch die rückwirkende Feststellung eines GdB von 80 ab dem 01.08.1994. Weiterer zusätzlicher Streitpunkt war die Zuerkennung des Merkzeichens „G“. Das zuständige Amt erkannte auf den Antrag von 2008 hin einen GdB von 50 rückwirkend ab 1994 an. Das Sozialgericht verurteilte die Behörde zur Bemessung... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 26.05.2014
- S 30 SO 47/12 -
Mehrbedarf für Schwerbehinderte kann erst ab Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen "G" gewährt werden
Begründung im Versorgungsamtsbescheid für Zuerkennung des Mehrbedarfs nicht ausreichend
Ein Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 SGB XII ist erst dann zu gewähren, wenn ein Schwerbehinderter dem Sozialhilfeträger einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" (Gehbehinderung) oder den vorausgegangenen Bescheid des Versorgungsamtes vorlegt. Leistungen für davor liegende Zeiträume kommen nicht in Betracht. Dies hat das Sozialgericht Wiesbaden entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall war dem schwerbehinderten Kläger vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 100 und das Merkzeichen "G" rückwirkend für den Zeitraum ab Dezember 2008 zuerkannt worden. Einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis erhielt der Kläger erst im Juli 2010 und legte den Ausweis beim zuständigen Sozialhilfeträger vor. Daraufhin wurde dem Wiesbadener ein... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2014
- S 1 SO 3002/13 -
Mehrbedarf für Merkzeichen "G" auch rückwirkend nach Bestandskraft eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen möglich
Nachweis über anderweitige Mittel zur Bedarfsdeckung in der Vergangenheit nicht erforderlich
Hatte der Grundsicherungsträger zum Zeitpunkt des Erlasses eines Leistungsbescheides lediglich keine Kenntnis vom Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Nachteilsausgleich "G" auf Seiten des Hilfeempfängers, ist der Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 SGB XII im Rahmen eines Rücknahmeverfahrens nach § 44 SGB X auch ohne Nachweis einer konkreten anderweitigen Bedarfsdeckung nachzugewähren. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Der 1942 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls bezieht von dem beklagten Grundsicherungsträger seit dem 2010 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XI. Für den Zeitraum von Januar bis September 2012 hatte die Beklagte diese Leistungen durch bestandskräftig gewordene Bescheide festgesetzt und dabei als Bedarf neben dem Regelsatz Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.08.2009
- B 3 KR 8/08 R -
Behinderter, der sich nicht mehr aus eigener Kraft im Nahbereich seiner Wohnung fortbewegen kann, hat Anspruch auf Elektrorollstuhl
Krankenkasse darf Rollstuhlfahrer nicht an Verwandte verweisen
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl, wenn ein Versicherter nicht (mehr) in der Lage ist, den Nahbereich der Wohnung mit einem vorhandenen Aktivrollstuhl aus eigener Kraft zu erschließen. Er darf nicht darauf verwiesen werden, sich von seinen Verwandten schieben zu lassen. Ziel der Hilfsmittelversorgung sei es gerade, den Behinderten unabhängig zu machen, entschied das Bundessozialgericht.
Der 1946 geborene Kläger leidet an einem - schwer einstellbaren - insulinpflichtigen Diabetes mellitus bei erheblichem Übergewicht. Im Zuge der Erkrankung wurden der rechte Unterschenkel (2001) und das linke Bein im Oberschenkel (2005) amputiert. Mit den von der Beklagten zur Verfügung gestellten Prothesen kann er lediglich wenige Meter und auch nur mit zusätzlich haltgebender Hilfe... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.06.2009
- S 4 SB 2458/08 -
SG Karlsruhe zu den Voraussetzungen für das Merkzeichen BI im Behindertenausweis
Sehschärfe darf nicht mehr als 0,02 betragen
Das Merkzeichen "Bl" für "blind" im Sinne des Schwerbehindertenrechts kann nur demjenigen erteilt werden, dem das Augenlicht vollständig fehlt, dessen Sehschärfe auf keinem Auge mehr als 0,02 (1/50) beträgt oder der an vergleichbar schwerwiegenden Sehbeeinträchtigungen (z.B. vollständiger Gesichtsfeldausfall) leidet. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.
Die 68jährige Klägerin leidet an einer chronischer Atemwegserkrankung, Blutzucker, einer arteriellen Verschlusskrankheit beider Beine, Zehenverlust, einer beidseitigen Sehminderung sowie einer seelischen Störung. Nach dem Schwerbehindertenrecht ist bei ihr ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt. Zudem sind ihr die Merkzeichen G, aG (gehbehindert und außergewöhnlich gehbehindert)... Lesen Sie mehr