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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.09.2017
L 7 AS 531/17 B ER -

Jobcenter muss Leistungsempfängern nicht Namen von zuständigen Mitarbeitern während Urlaubsvertretung nennen

Namen von Vertretern während urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des zuständigen Sachbearbeiters müssen nicht preisgegeben werden

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Jobcenter nicht dazu verpflichtet ist, einem Leistungsempfänger den handelnden Mitarbeiter stets namentlich und mit dessen persönlicher behördeninterner E-Mail-Adresse zu benennen.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls sandte seinen Antrag auf Leistungsfortzahlung an die ihm bekannte E-Mail-Adresse der zuständigen Sachbearbeiterin des Jobcenters. Das Jobcenter forderte weitere Unterlagen an. Auf eine spätere E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin des Jobcenters erhielt der Antragsteller eine Urlaubs-Abwesenheitsnotiz und die Bitte, sich an eine Sammeladresse zu wenden. Der Antragsteller bat das JC vergeblich, ihm den Namen und die E-Mail-Adresse des nunmehr zuständigen Sachbearbeiters zu nennen.

LSG verneint Pflicht des Jobcenters zur namentlichen Nennung des Sachbearbeiters

Das Bayerische Landessozialgericht hat - ebenso wie in der Vorinstanz das Sozialgericht München - im Eilrechtsschutz den Antrag abgelehnt. Ein Jobcenter sei nicht verpflichtet, einem Antragsteller den handelnden Mitarbeiter stets namentlich und mit dessen persönlicher behördeninterner E-Mail-Adresse zu benennen. Der Antragsteller kenne die für ihn zuständige Sachbearbeiterin des Jobcenters namentlich und auch ihre E-Mail-Adresse. Er kommuniziere fortlaufend per E-Mail mit ihr. Das (schutzwürdige) Interesse des Antragstellers, dass sein Anliegen auch während der urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit seiner Sachbearbeiterin bearbeitet werde, werde durch die vom Jobcenter getroffene interne Vertretungsregelung gewahrt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2017
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

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Kommentare (2)

 
 
Peter Kroll schrieb am 25.10.2017

Nicht der Sachbearbeiter sollte der Adressat der Kritik oder Gewalt sein, sondern der alleroberste Chef der Anstalt. Der verdient Millionen und verdient demnach auch den Trouble. Der sich Ereifernde sollte mal nachdenken, bei wem er bei der letzten Wahl sein Kreuzchen gemacht hat. Ist er einer intelligenten Minderbegabung unterlegen, sollte alles beim alten bleiben.

agender schrieb am 19.10.2017

Nicht immer. Ich hatte die Info dass die sofortige Frührente das Beste für mich ist, von einer Vertretung meines Sachbearbeiters bekommen, ein anderer Verteter drohte mir mit der Einstellung der Leistungen.

So verschieden war das schon ganz am Hartz-Anfang, und dürfte kaum besser geworden sein.

Angesichts der Weinsteinnachrichten erinnerte ich mich auch an Gerüchte, dass es Mitarbeiter der Hartz-Arge gab, die solche Erpressungen durchführten VON ANFANG AN!

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