Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.01.2015
- L 7 AS 846/14 B ER -
Keinen Anspruch auf nochmalige Auszahlung einer ALG II-Nachzahlung in bar nach Pfändung der Leistung vom Pfändungsschutzkonto
Prüfung eines möglichen Pfändungsschutzes obliegt Vollstreckungsgerichten und nicht Sozialgerichten
Ein ALG II-Empfänger hat keinen Anspruch auf nochmalige Auszahlung einer ALGII-Nachzahlung in bar, weil ein Gläubiger die Leistung vom Pfändungsschutzkonto weggepfändet hat. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht und verwies gleichzeitig darauf, dass die Frage, in welchem Umfang Gläubiger auf ein Pfändungsschutzkonto zugreifen können, nicht von den Sozialgerichten sondern den Vollstreckungsgerichte bei den Amtsgerichten zu beantworten sei.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls wandte sich im Eilverfahren gegen die Absenkung der Kosten der Unterkunft und die Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen. Das Sozialgericht lehnte den Eilantrag ab. Im Beschwerdeverfahren bewilligte das
Jobcenter darf Geldleistungen auf das Konto des Leistungsberechtigten überweisen
Das Bayerische Landessozialgericht entschied, dass ein Anspruch auf nochmalige Auszahlung von Arbeitslosengeld II in bar nicht besteht, wenn ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2015
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
- BGH: Arbeitslosengeld II und Leistungen zur Wohnbedarfssicherung sind pfändbar
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.10.2012
[Aktenzeichen: VII ZB 74/11]) - Bundesgerichtshof erleichtert die Durchsetzung des Pfändungsschutzes für Sozialleistungsempfänger
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.12.2006
[Aktenzeichen: VII ZB 56/06])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20512
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20512
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.