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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.06.2020
- L 9 AL 61/20 B ER -
Kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Leiharbeitsfirmen ohne Betriebssitz im Inland
Kein Kurzarbeitergeld für bereits vor der Corona-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze
Das Bayerische Landessozialgericht hat heute in einem Eilverfahren den Antrag eines Leiharbeitsunternehmens, das seinen Sitz im europäischen Ausland hat, auf Gewährung von Kurzarbeitergeld abgelehnt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld sei es, dass das Unternehmen eine Niederlassung in der Bundesrepublik habe. Hierfür seien fiktive Betriebsstätten nicht ausreichend.
Im dem hier vorliegenden Fall beschäftigt die Antragstellerin in Deutschland ca. 350 Flugbegleiter, die als Leiharbeitnehmer in Fluglinien eines internationalen Luftfahrtkonzerns zum Einsatz kommen. Nachdem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die fehlende Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beanstandet hatte, hat die Antragstellerin betont, in Deutschland keine Niederlassung zu unterhalten. Bereits im Frühjahr 2019 hatte die Antragstellerin im Rahmen einer Stilllegung und dauerhaften Einschränkung von inländischen Stationierungsstandorten mit der Gewerkschaft Ver.di einen Sozialplan beschlossen.
Anträge auf Kurzarbeitergeld bisher nicht entschieden
Ende März dieses Jahres erstattete die Antragstellerin – nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“, das die erheblichen Auswirkungen der
LSG: Betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz im Inland nicht gegeben
Auch die hiergegen erhobene Beschwerde zum Bayerischen Landessozialgericht blieb erfolglos. Die betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von
Weder Verstoß gegen das Grundgesetz noch gegen das EU-Recht
Die Anknüpfung der Gewährung von
Ziel des Kurzarbeitergeldes ist der Erhalt von Arbeitsplätzen
Zudem sei in Anbetracht des bereits im Jahr 2019 verabschiedeten Sozialplans fraglich, inwieweit die Arbeitsplätze nicht bereits unabhängig von der den Auswirkungen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2020
Quelle: Bayrisches Landessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28811
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