Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 21.02.1991
- 2 Z 7/91 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann nächtliches Duschen verbieten
Unangemessene Beeinträchtigung liegt nicht vor
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann das Duschen und Baden in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr durch die Hausordnung verbieten. Darin liegt keine unangemessene Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschloss eine Wohnungseigentümerversammlung als Ergänzung zur
Zeitliche Beschränkung der Duschzeiten zulässig
Das Bayerische Oberlandesgericht entschied gegen die klägerische Wohnungseigentümerin. Die Eigentümerversammlung habe die
Anspruch auf Ausnahme bestand nicht
Zudem habe, nach Auffassung des Oberlandesgerichts, die Klägerin keinen Anspruch auf eine Ausnahme gehabt, da ein Festhalten an der Regelung nicht grob unbillig gewesen sei und damit auch nicht gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstoßen worden sei. Dies sei schon deshalb nicht der Fall, weil durch den Eigentümerbeschluss nur das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2013
Quelle: Bayerisches Oberstes Landgericht, ra-online (zt/WuM 1991, 299/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1991, Seite: 1620 NJW 1991, 1620 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1991, Seite: 299 WuM 1991, 299
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15276
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15276
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.