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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18.03.1999
- 2 Z BR 6/99 -
Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungseigentumsanlage
Fünfmal pro Jahr ist das Grillen gestattet
Nachbarn dürfen bis zu fünfmal im Jahr dem Grillgeruch ausgesetzt werden. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden. Der Grill muss aber am äußersten Ende des Gartens etwa 25 Meter vom Nachbarn entfernt aufgestellt werden.
Im zugrunde liegenden Fall besaß eine Familie eine Wohnung im Erdgeschoss einer Wohnanlage. Dazu gehörte ein Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen
Höchstens fünfmal pro Jahr
Es entschied, dass die Familie in ihrem
Rauch und beißender Geruch beeinträchtigen andere Wohnungseigentümer
Beim
Gegebenheiten des Einzelfalls sind ausschlaggebend
Das Gericht führte weiter aus, dass es immer auf den Einzelfall ankomme. Am Einzelfall orientiert, könnte das
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§§ 13 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG (rao)
Ob ein Wohnungseigentümer in seinem Garten, an dem er ein Sondereigentum hat, mit offenem Holzkohlefeuer grillen darf, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab. Ausgehend von den Gegebenheiten kann das Grillen ohne Einschränkung erlaubt sein, aber auch gemäß §§ 13 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG zu untersagen sein. Eine Abwägung kann ergeben, dass statt eines generellen Grillverbots oder der generellen Grillerlaubnis das Grillen zeitlich und / oder örtlich zu begrenzen ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2009
Quelle: ra-online, BayObLG (pm/NJW-RR 1999, 957-959/pt)
- Grillstreit unter Nachbarn: Gericht erlaubt nur 4x im Jahr das Grillen nach 22.00 Uhr bis höchstens 24.00 Uhr
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 29.07.2002
[Aktenzeichen: 13 U 53/02]) - Grillen im Garten: Mieter darf im Mietergarten einen Holzkohlengrill benutzen
(Amtsgericht Wedding, Urteil vom 01.06.1990
[Aktenzeichen: 10 C 476/89]) - Grillen: 1x pro Monat darf auf Balkon oder Terrasse gegrillt werden
(Amtsgericht Bonn, Urteil vom 29.04.1997
[Aktenzeichen: 6 C 545/96])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1999, Seite: 99 FGPrax 1999, 99 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1999, Seite: 957 NJW-RR 1999, 957 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 1999, Seite: 575 NZM 1999, 575 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1999, Seite: 534 WuM 1999, 534 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 1999, Seite: 650 ZMR 1999, 650
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Dokument-Nr. 7986
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