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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12.03.1993
- 3 Z BR 2/93 -
Keine Eheschließung zwischen Personen gleichen Geschlechts möglich
Ehe ist Vereinigung von Mann und Frau
Personen gleichen Geschlechts können keine Ehe miteinander schließen. Denn eine Ehe ist eine Vereinigung zwischen einem Mann und einer Frau. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall lehnte ein Standesamt die
Personen gleichen Geschlechts dürfen keine Ehe eingehen
Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied, dass Personen gleichen Geschlechts keine
Kein Verstoß gegen Eheschließungsfreiheit
Da sich die Lebensgemeinschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Personen von einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2014
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/MDR 1993, 984/rb)
Jahrgang: 1993, Seite: 558 FamRZ 1993, 558 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1993, Seite: 984 MDR 1993, 984 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1993, Seite: 1996 NJW 1993, 1996
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Dokument-Nr. 17497
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