Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.07.2010
- L 20 AY 13/09 -
LSG NRW: Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig
LSG legt Bundesverfassungsgericht Frage nach der Rechtmäßigkeit der Bedarfssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat dem Bundesverfassungsgericht eine Frage zur Vereinbarkeit der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundgesetz vorgelegt.
Die Richter des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen halten die Leistungen, die seit Schaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes 1993 nicht angehoben worden sind, für
Sachverhalt
Im hiesigen Fall hatte das Landessozialgericht über die Klage eines alleinstehenden Mannes aus dem Irak zu entscheiden, der in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber untergebracht ist und monatlich für seinen gesamten Bedarf außerhalb von Unterkunft, Heizung und Hausrat einen Betrag von 224,97 Euro erhielt. Im gleichen Zeitraum betrugen das Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe für Alleinstehende monatlich 351,- Euro zzgl. Unterkunft und Heizung.
Richter berufen sich auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Regelleistungen
Die Essener Richter hielten die dem Kläger zustehenden Leistungen von monatlich 224,97 € für
LSG hält Leistungsbedarf durch Gesetzgeber für "ins Blaue hinein" geschätzt
Das Landessozialgericht entschied, der Gesetzgeber habe den Leistungsbedarf nicht in einem Verfahren bemessen, welches den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an eine solche Bemessung stellt, entspricht. Er sei vielmehr "ins Blaue hinein" geschätzt worden. Bei einem so deutlichen Abweichen der Leistungen für Asylbewerber von den Hartz-IV-Leistungen können zudem davon ausgegangen werden, dass die Leistungen offensichtlich nicht ausreichten, um das menschenwürdige
Gesetzgeber muss gegebenenfalls Höhe der Sätze neu regeln
Weil es das zu Grunde liegende Gesetz für
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2010
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10014
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10014
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.