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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 20.12.2024
- 18 K 5499/23 -
Von erheblicher Lärmbeeinträchtigung betroffene Anwohner können keine Temporeduzierung auf Autobahn zur Lärmminderung verlangen
VG Köln weist Klage auf Temporeduzierung auf Autobahn 565 bei Bonn-Röttgen ab
Ein Ehepaar aus Bonn-Röttgen hat keinen Anspruch auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn 565 in Höhe ihres Stadtteils auf 80km/h. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine gegen die Autobahn GmbH des Bundes gerichtete Klage abgewiesen.
Die Kläger wohnen etwa 350 Meter von der
Richter: Durch Temporeduzierung zu erreichende Lärmminderung ist mit weniger als 3 db/a vergleichsweise gering
Dem ist das Gericht im Ergebnis nicht gefolgt. Zur Begründung hat es ausgeführt: Zwar ist es richtig, dass die Lärmbeeinträchtigungen die Schwelle der Zumutbarkeit überschreiten. Die Beklagte hat im Rahmen ihres daraus erwachsenden Ermessens jedoch die Interessen der Kläger mit den Belangen des Straßenverkehrs in einer nicht zu beanstandenden Weise abgewogen und sich rechtmäßig gegen eine
Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster entscheiden würde. Aktenzeichen: 18 K 5499/23
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34664
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