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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.03.2011
- 18 A 2195/09 -
Ausweisung eines Imams wegen Verbindung zur islamistischen Terrororganisation "Al-Jihad Al-Islami" rechtmäßig
Imam stachelt in Predigten zum Hass gegen Teile der Bevölkerung auf
Die Ausweisung eines Imams mit ägyptischer Staatsangehörigkeit, der in seinen Predigten zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, ist zulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war 1999 als Asylberechtigter anerkannt worden. In Deutschland war er als Imam muslimischer Gemeinschaften in Münster und Minden tätig. Ermittlungen der zuständigen Behörden kamen zu dem Ergebnis, der Kläger habe in seinen Predigten zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt. Ferner habe er Verbindung zu der islamistischen
Ausländerbehörde droht Abschiebung nach Ägypten an
Aufgrund dieses Verhaltens hatte die Ausländerbehörde den Kläger ausgewiesen und ihm die
Klage gegen Widerruf der Asylanerkennung bereits abgelehnt
Mit Urteil vom 9. März 2011 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits die Klage gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- VG Stuttgart: Ausweisung eines Mitglieds der terroristischen Vereinigung Ansar al-Islam zulässig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 17.09.2010
[Aktenzeichen: 1 K 3145/09]) - Ausweisung wegen Unterstützung des Terrorismus nur bei hinreichenden Anhaltspunkten
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24.10.2008
[Aktenzeichen: 10 CS 08.2339])
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Dokument-Nr. 11405
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