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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.03.2011
- 10 TaBV 1984/10 -
LAG Berlin-Brandenburg: Betriebsatsmitglieder bei Anmeldung an PC nicht zur Verwendung persönlicher Kennung verpflichtet
Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben liegt unabhängig vom Arbeitgeber im pflichtgemäßem Ermessen des Betriebsrats
Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass die Betriebsratsmitglieder bei der Anmeldung am PC des Betriebsrats eine persönliche Kennung verwenden, auch wenn dies in Bezug auf die Nutzung des Internets für die sonstigen Computer des Betriebs durch eine Gesamtbetriebsvereinbarung vorgeschrieben ist. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Fall stritten der Arbeitgeber und der
Konfigurierung der Personalcomputer bestimmt Betriebsrat grundsätzlich allein
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat dem Begehren des Betriebsrats entsprochen. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg /ra-online
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Dokument-Nr. 11497
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