Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.04.2011
- 5 A 954/10 -
Auch nur teils auf Radweg abgestelltes Fahrzeug kann abgeschleppt werden
In Radweg hineinragendes Fahrzeug darf bei Verkehrsgefährdung abgeschleppt werden
Das Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge ist im Fall der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern regelmäßig geboten. Eine derartige Behinderung kann etwa bei einem Hineinragen des Fahrzeugs in die Fahrbahn gegeben sein. Entsprechendes gilt im Fall eines nicht nur unerheblichen Hineinragens eines Fahrzeugs in einen Radweg.
Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW hervor. Zur Begründung heißt es, dass Radfahrer grundsätzlich nicht damit rechnen müssen, dass der
Gefahrenabwehr: Einengung des Radwegs rechtfertigt Abschleppen des parkenden Fahrzeugs
Das Gericht schränkte zwar ein, dass ein
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet Abwägung, ob Abschleppen erforderlich ist
Bei der Beurteilung, ob das parkende Fahrzeug den
Abschleppen ist effektiver als Bußgeldbescheid
Hinzu trete im zu entscheidenden Fall eine gesteigerte Verkehrsbedeutung des Radwegs. Es habe am maßgeblichen Tag eine Großveranstaltung gegeben, die einen verstärkten Verkehr habe erwarten lassen. Damit habe ein besonderes Bedürfnis für die ungehinderte Benutzung des Radwegs vorgelegen. Deshalb habe das Fahrzeug bereits mit Blick auf den konkret erwarteten verstärkten Verkehr abgeschleppt werden dürfen - und nicht erst nach Eintritt einer tatsächlichen vermehrten Nutzung des Radwegs. Es diene auch einer effektiven Gefahrenabwehr, entsprechende Verkehrsverstöße nicht lediglich durch Bußgeld zu ahnden, sondern durch ein konsequentes
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2011
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht NRW (vt/we)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11679
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11679
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.