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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 22.07.2011
- 1 L 272/11 -
Vorläufiger Weiterbetrieb der Jugendhilfeeinrichtung in Hellenthal trotz "Gefahrenverdacht"
Entscheidung beruht nur auf Interessenabwägung
Obwohl gegen die Jugendhilfeeinrichtung ein Missbrauchsverdacht vorliegt, kann diese vorerst den Betrieb wieder aufnehmen. Dies hat nun das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
Im hiesigen Rechtsfall hat der Landschaftsverband Rheinland der
Kindeswohlgefährdung vom Gericht nicht feststellbar
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die
Keine Aufklärung der behaupteten Vorfälle eingeleitet
Anlass für das Einschreiten des Landschaftsverbandes sei ein Bericht einer Praktikantin über körperliche und psychische Übergriffe in der Einrichtung gewesen. Weil die Praktikantin einige Vorfälle nur vom Hörensagen kannte, hätte der Landschaftsverband nach Ansicht des Gerichts den aufkommenden "Gefahrenverdacht" weiter aufklären müssen. Vor der Schließung als "ultima ratio" sei nach dem Grundsatz der
Trotz Weiterbetrieb - Frage der Kindeswohlgefährdung nach wie vor aufzuklären
Aufgrund der erforderlichen weiteren Ermittlungen sei die Frage der tatsächlichen Kindeswohlgefährdung derzeit offen. Die somit gebotene Interessenabwägung falle zu Lasten des Landschaftsverbandes aus. Es sei keine Lösung, die betroffenen Kinder und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 12045
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