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Landgericht Berlin, Beschluss vom 13.02.2012
- 12 T 1/12 -
Kaution darf im laufenden Mietverhältnis nicht mit der Miete verrechnet werden
Mieter kann dies auch nicht gestatten
Während des laufenden Mietverhältnisses ist eine Verrechnung der Kaution mit der Miete nicht möglich. Der Mieter kann dies auch nicht gestatten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein
Mieterin durfte mit Kautionsrückzahlungsanspruch nicht aufrechnen
Das Landgericht Berlin entschied gegen die
Erlaubnis zur freien Verfügung der Kaution unzulässig
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wedding, Urteil vom 05.12.2011
[Aktenzeichen: 9 C 334/11]
Jahrgang: 2012, Seite: 487 GE 2012, 487 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 348 IMR 2012, 348
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Dokument-Nr. 13440
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