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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 24.04.2012
- 1 C 7/12 -
Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang für das Lehramt per gerichtlicher Verfügung
VG Osnabrück äußert Zweifel an Rechtmäßigkeit der Zulassungsvoraussetzungen für lehramtsbezogenes Masterstudium
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Universität Osnabrück im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes verpflichtet, einen Bewerber zum Sommersemester 2012 vorläufig in den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien im 1. Fachsemester einzuschreiben.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte es die Universität abgelehnt, den Studienbewerber für den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien zu immatrikulieren, weil er die in der Zulassungsordnung festgelegten Voraussetzungen für die Einschreibung nicht erfülle. Insbesondere verfüge er nicht über den insoweit erforderlichen qualifizierten
Bachelorstudium als Voraussetzungen für Zulassung zum weiterführenden Masterstudium bei Lehramtsstudiengängen fraglich
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat erhebliche Zweifel daran, ob diese besonderen Zulassungsvoraussetzungen für ein lehramtsbezogenes
Abschließende Klärung der Problematik bleibt dem Hauptsache-/Klageverfahren vorbehalten
Die aufgeworfenen, rechtlich nicht einfach zu beantwortenden Fragen könnten jedoch nicht im Eilverfahren geklärt werden; die Beurteilung der Problematik bleibe dem anhängigen Hauptsache-/Klageverfahren vorbehalten. Aus diesem Grunde sei unter Abwägung der Interessen der Beteiligten zu entscheiden gewesen. Dabei habe das Gericht dem Interesse des Studierenden, seine Ausbildung für das Lehramt durch den zeitnahen Beginn des Masterstudiums fortzusetzen, der Vorrang eingeräumt, zumal er in diesem zulassungsfreien Studiengang keinem anderen Bewerber den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online
- Ausschluss vom Masterstudium wegen nicht ausreichender Bachelor-Note zulässig
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14.06.2010
[Aktenzeichen: 14 L 198/10.MZ]) - VG Frankfurt: Universität muss Studenten trotz nicht erreichter Mindestnote zum Masterstudiengang zulassen
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.01.2010
[Aktenzeichen: 12 L 145/10.F])
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Dokument-Nr. 13459
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