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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 08.11.2012
- 14 L 1362/12 -
Fackelverbot bei NPD-Kundgebung am 9. November bestätigt
Unmittelbarer Zusammenhang zwischen geplanter Versammlung der NPD und der Reichspogromnacht 1938 nicht zu übersehen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine Auflage des Polizeipräsidiums Essen bestätigt, mit der untersagt wurde, am 9. November auf einer NPD-Kundgebung in Essen Fackeln zu verwenden.
Das Verwaltungsgericht schloss sich in der Begründung der Entscheidung der Auffassung des Polizeipräsidiums an, dass zu befürchten sei, dass der Sinngehalt und die gewichtige Symbolkraft des 9. November als Gedenktag an die Reichspogromnacht am 9. November 1938 gefährdet werde. Die mit der Verwendung von
Mitführen von Fackeln mit würdigen Gedenken an Opfer der Reichspogromnacht mit Blick auf geschichtsgeprägte Identität Deutschlands nicht vereinbar
Diesem Gesichtspunkt kommt nach Auffassung des Gerichts gegenüber dem Interesse des Antragstellers, bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online
- Versammlungsverbot für NPD am Volkstrauertrag war rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 17.07.2012
[Aktenzeichen: 5 K 1163/11.NW]) - Generelles Verbot von Trommeln und Fackeln bei NPD-Versammlung unverhältnismäßig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.05.2010
[Aktenzeichen: 10 BV 09.1480])
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Dokument-Nr. 14584
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