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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.11.2012
- 20 W 12/08 -
Supermarkt darf in muslimisches Gemeindezentrum umgewandelt werden
Frankfurt am Main erklärt Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Einrichtung eines religiösen Gemeindezentrums für nichtig
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Umwandlung eines Supermarktes in ein religiöses Gemeindezentrum durch einen ihrer Miteigentümer nicht unter Berufung auf die Gemeinschaftsordnung verbieten. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Die streitende
Vorinstanzen lehnen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des gefassten WEG-Beschlusses ab
Der Verein die Feststellung der Unwirksamkeit des gefassten Beschlusses. Das zunächst zuständige Amtsgericht wie auch das zweitinstanzlich zuständige Landgericht lehnten den Antrag mit der Begründung ab, dass die
OLG erklärt WEG-Beschluss für nichtig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main änderte die Vorentscheidungen ab und erklärte den Beschluss der WEG für nichtig. Zwar handele es sich bei der geplanten
Nutzung als muslimisches Gemeindezentrum stellt keine stärker beeinträchtigende Nutzung dar
Im Vergleich zu Einrichtungen aber, die häufig am Wochenende und in den Abend- und Nachtstunden von Publikum frequentiert werden – etwa einer Gaststätte, einem Fitnessstudio, einer Video- oder Spielothek – stelle die
Hintergrundinformation
Die Gemeinschaftsordnung regelt – ergänzend zum Wohnungseigentumsgesetz – die Rechte und Pflichten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Umwandlung eines Lokals in eine Spielothek: Miteigentümer dürfen Nutzungsänderung ablehnen
(Amtsgericht München, Urteil vom 06.10.2009
[Aktenzeichen: 483 C 663/09]) - Umbau von Eislaufhalle in Lebensmittelmarkt nicht zulässig
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.05.2006
[Aktenzeichen: 6 K 3424/04])
Jahrgang: 2013, Seite: 48 MietRB 2013, 48 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 153 NZM 2013, 153
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Dokument-Nr. 14697
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