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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.07.2013
- 4 S 1020/13 -
Hochschulprofessor muss sich Dienstzimmer mit Kollegen teilen
Dienstherr hat bei Zuweisung von Diensträumen ein nahezu uneingeschränktes organisatorisches Gestaltungsermessen
Ein Professor einer Hochschule, der seit mehr als zwanzig Jahren in einem Einzelbüro untergebracht war, hat keinen Anspruch auf Beibehaltung dieses Dienstzimmers oder Zuweisung eines bestimmten anderen (Einzel-)Dienstzimmers. Die Hochschule darf ihm daher anlässlich einer neuen Raumorganisation ein Dienstzimmer zusammen mit einem Kollegen zuweisen, sofern sie dabei nicht willkürlich verfährt. Dies hat das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller war an der
Antragsteller hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes (Einzel-)Dienstzimmer
Dem Antragsteller stehe auch unter Berücksichtigung seiner grundrechtlich geschützten Rechtsstellung als Professor an einer
Antragsteller wird ausstattungsbedingt nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt
Insbesondere stelle der Umstand, dass sich der Antragsteller nunmehr sein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Kein Anspruch auf eigenes Dienstzimmer oder Kostenerstattung für häusliches Arbeitszimmer für Lehrer
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 28.02.2012
[Aktenzeichen: 5 LC 128/10, 5 LC 133/10 und 5 LC 206/10]) - Schule muss Lehrer kein Arbeitszimmer bereitstellen
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008
[Aktenzeichen: 4 S 659/08])
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Dokument-Nr. 16566
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