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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 29.08.2013
- 4 L 712/!§:mz -
Besetzung der Abteilungsleiterstelle "Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung" beim Wirtschaftsministerium gestoppt
Maßgebliche Auswahlerwägungen wurden nicht hinreichend dokumentiert
Dem Land ist es untersagt, die Stelle des Abteilungsleiters der Abteilung "Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung" des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung mit dem von ihm ausgewählten Bewerber (Beigeladener) zu besetzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 schrieb das Land die Abteilungsleiterstelle aus. Neben dem Antragsteller, der als Ministerialrat im
Verwaltungsgericht Mainz bemängelt u.a. fehlende Auswertung dienstlicher Beurteilungen
Das Verwaltungsgericht Mainz hat dem Antrag mit folgender Begründung stattgegeben: Die Beförderungsentscheidung des Antragsgegners leide sowohl an formellen wie materiellen Fehlern. Zum einen seien die maßgeblichen Auswahlerwägungen nicht hinreichend schriftlich dokumentiert. Zum anderen fehle es an einer Auswertung der dienstlichen Beurteilungen und der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 16650
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