Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 26.08.2013
- 2 E 779/13 We -
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von mindestens 51 weiteren Wahlplakaten zu Recht abgelehnt
Angemessenheit der Wahlsichtwerbung ist in Großstadt anders zu beantworten als in ländlichen Gebieten
Das Verwaltungsgericht Weimar hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Rechtsschutz begehrende Partei, die bisher nicht im Thüringer Landtag vertreten ist, keinen Anspruch glaubhaft gemacht hat, wonach sie eine Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von weiteren Plakaten im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin, einer Gemeinde mit ca. 2.500 Einwohnern, fordern kann.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Partei bisher die Erlaubnis nach § 18 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz, 13
Kleineren Parteien ist mindestens 5 % der zur Verfügung stehenden Aufstellorte zuzuweisen
Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Weimar. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die das Gericht in seinem Beschluss verweist, seien auch kleineren Parteien mindestens 5 % der zur Verfügung stehenden Aufstellorte zuzuweisen. Die Antragsgegnerin stelle in ihrem Gemeindegebiet insgesamt 250 Aufstellplätze zur Verfügung, wobei sie sich an den Anträgen im Rahmen der letzten Wahl orientiert habe. Daraus ergebe sich hier ein Anspruch auf 12,5 Aufstellmöglichkeiten, dem sie mit der Zuweisung von 13 Stellplätzen nachgekommen sei.
Anspruch auf ein Wahlplakat je 100 Einwohner nicht nachvollziehbar
Der Rechtsauffassung des Antragstellers, ein Wahlplakat je 100 Einwohner beanspruchen zu können, folgte das Gericht nicht, da für eine derartige rechnerische Ableitung keine tragfähigen Sachgründe genannt würden und diese Ableitung den örtlichen Gegebenheiten nicht hinreichend Rechnung trage. Die Frage der Angemessenheit der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Weimar/ra-online
- OVG Mecklenburg-Vorpommern: FDP erhält keine Genehmigung für zusätzliche Wahlplakate
(Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.08.2011
[Aktenzeichen: 1 M 127/11]) - VG Greifswald: Anträge von NPD und FDP auf Genehmigung zusätzlicher Wahlplakate abgelehnt
(Verwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 29.07.2011
[Aktenzeichen: 6 B 726/11, 6 B 729/11 und 6 B 732/11]) - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bestätigt Verbot von großformatigen Wahlplakattafeln
(Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 02.06.2009
[Aktenzeichen: 1 B 347/09])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16735
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16735
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.