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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.12.2013
- VG 19 L 336.13 -
Eigentümerin muss alte denkmalgeschützte Eisfabrik in Berlin-Mitte sichern
Eigentümerin muss unbefugte Nutzer zum Verlassen auffordern
Die Eigentümerin der alten Eisfabrik in Berlin-Mitte ist verpflichtet, das Gebäude und das Grundstück gegen unbefugte Nutzer zu sichern. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das denkmalgeschützte Gebäude, dessen Erhaltungszustand einer Ruine gleicht, wird seit längerer Zeit von Jugendlichen für Feiern sowie von einer unbekannten Anzahl von wohnungslosen Personen mutmaßlich bulgarischer und rumänischer Staatsangehörigkeit als Unterkunft genutzt. Wegen der damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben der Nutzer gab das
Eigentümerin kann auch polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen
Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück. Die Eigentümerin sei für den Zustand des Gebäudes verantwortlich und daher verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes zu ergreifen. Sie habe die obdachlosen Personen zu keinem Zeitpunkt zum Verlassen des Geländes aufgefordert. Angesichts der Gesamtumstände sei dies aber zu verlangen und auch nicht von vornherein aussichtslos. Auch könne die Eigentümerin ggf. polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 17488
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