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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.05.2014
- 4 B 48/14 -
Schwerwiegende Verletzung der Aufsichtspflicht rechtfertigt sofortigen Entzug der Betreuungserlaubnis für Tagesmutter
Tagesmutter lässt Kleinkinder für einen Zeitraum von mindestens einer halben Stunde unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass bei einer schwerwiegenden Verletzung der Aufsichtspflicht durch eine Kindertagespflegeperson (hier: Tagesmutter) der Entzug der Betreuungserlaubnis mit sofortiger Wirkung gerechtfertigt ist.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte eine
Von Gleichgültigkeit und fehlender Sorgfalt geprägte Einstellung als Grundhaltung zur Kindertagespflege nicht geeignet
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und führte zur Begründung aus, dass es sich um eine gravierende Verletzung der Aufsichtspflicht gehandelt habe, da es zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder gekommen sei. Diese wären nicht in der Lage gewesen, sich in einer Notsituation selbst zu helfen oder zumindest Hilfe herbeizuholen. Das Verhalten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2014
Quelle: Sächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 18300
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