Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.05.2014
- 1 Vollz (Ws) 182/14 -
Sicherungsverwahrter hat keinen Anspruch auf eigene Waschmaschine
Waschmaschinen und Wäschetrockner gehören nicht zu einer zu gewährenden angemessenen Zimmerausstattung
Die Justizvollzugsanstalt muss einem Sicherungsverwahrten nicht die Benutzung einer eigenen Waschmaschine und/oder eines eigenen Wäschetrockners gestatten. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und präzisierte damit die Bestimmungen des am 1. Juni 2013 in Kraft getretenen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1965 geborene Betroffene befindet sich nach der Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen u.a. sexuell motivierter Gewalttaten seit 2004 im Vollzug der
Vorhandenen Gemeinschaftswaschmaschinen und -trockner für Sicherungsverwahrte ausreichend
Den Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung wies die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen zurück, weil die Gegenstände nicht in der Zelle des Betroffenen unterzubringen seien und die vorhandenen zwei Gemeinschaftswaschmaschinen und -trockner für 47 Sicherungsverwahrte ausreichend seien. Die gemeinsame Nutzung solcher Gegenstände entspreche den allgemeinen Lebensverhältnissen.
Sicherungsverwahrter hat keinen Anspruch auf Erwerb und Besitz von Gegenständen, die nicht im eigenen Zimmer untergebracht werden können
Die gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer erhobene Beschwerde des Betroffenen blieb erfolglos. Das Oberlandesgericht Hamm hat erstmals obergerichtlich entschieden, dass die Regelungen des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Keine Entschädigung für Unterbringung in Gemeinschaftshafträumen der Justizvollzugsanstalt
(Landgericht Heidelberg, Urteil vom 24.09.2012
[Aktenzeichen: 1 O 96/11]) - Keine Entschädigung wegen Mehrfachbelegung und offener Toilette in Haftzelle
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2010
[Aktenzeichen: I 18 U 21/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18355
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18355
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.