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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.11.2014
10 Ga 162/14 -

Lokführer können weiter streiken: Arbeitsgericht Frankfurt lehnt einstweilige Verfügung im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn AG ab

Gewerkschaft der Lokführer verstößt nicht gegen Friedenspflicht

Die Lokführer können vorläufig weiter streiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main lehnte einen Antrag der Deutschen Bahn ab, die den Ausstand der Gewerkschaft GDL als unverhältnismäßig verbieten lassen wollte.

Bei dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatten die DB Fernverkehr AG, die DB Regio AG, die DB Schenker Rail AG, die S-Bahn Berlin GmbH und die S-Bahn Hamburg GmbH den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) beantragt.

Die Antragstellerinnen verlangten der GDL zu untersagen, ihre Mitglieder und sonstige Arbeit-nehmer der Antragstellerinnen zu Streiks für den Zeitraum bis zum 10. November 2014, 4.00 Uhr aufzurufen und/oder Streiks in den Betrieben der Antragstellerinnen im genannten Zeitraum durchzuführen, um ihre in den Streikaufrufen vom 5. November 2014 genannten Streikforderungen durchzusetzen.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2014
Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Frankfurt am Main (pm/pt)

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Kommentare (1)

 
 
Bettina Behle schrieb am 07.11.2014

Schade,dass die Begründung des Arbeitsgerichts Ffm nicht dabei steht - die Koalitionsfreiheit ?

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