Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01.10.1990
- 1 Ob OWi 331/90 -
Notwendigkeit einer sofortigen Notoperation eines Patienten kann Geschwindigkeitsüberschreitung eines Facharztes rechtfertigen
Voraussetzung eines rechtfertigenden Notstands ist unter anderem Ausschluss einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Muss in einer Klinik ein Patient durch den behandelnden Facharzt notoperiert werden, so kann dies die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den Facharzt gemäß § 16 OWiG rechtfertigen. Ein rechtfertigender Notstand ist aber unter anderem dann ausgeschlossen, wenn durch die Geschwindigkeitsüberschreitung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder dies zu befürchten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einer Schwangeren setzten im Oktober 1989 nach der Entbindung unerwartet schwere Blutungen ein. Dies machte eine unverzügliche Notoperation durch den behandelnden Facharzt erforderlich. Da sich dieser nicht in der Klinik aufhielt, wurde er gerufen. Der Facharzt machte sich daraufhin auf den Weg. Um schnellstmöglich in der Klinik zu erscheinen, überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 35 km/h. Das Amtsgericht verhängte aufgrund dessen gegen den Facharzt eine Geldbuße. Es verwies in diesem Zusammenhang auf die Gefährlichkeit der
Erforderliche sofortige Notoperation kann Geschwindigkeitsüberschreitung eines Facharztes rechtfertigen
Das Bayerische Oberste Landesgericht führte zum Fall aus, dass eine sofort erforderliche Notoperation eines Patienten eine
Verweis auf generelle Gefährlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung genügt nicht zur Verneinung eines rechtfertigenden Notstands
Nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgericht genüge es nicht, allein auf das Vorliegen einer generellen Gefährlichkeit abzustellen, um einen rechtfertigenden
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2015
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/NJW 1991, 1626/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1991, Seite: 1626 NJW 1991, 1626 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 1991, Seite: 81 NZV 1991, 81 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1991, Seite: 1160 VersR 1991, 1160
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20692
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20692
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.