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Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 23.09.2014
- 6 L 1017/14 -
Fahrtenbuchauflage aufgrund Verkehrsverstoßes: Fahrzeughalter zur Mithilfe bei der Identifizierung des Fahrers verpflichtet
Fahrzeughalter darf sich nicht auf schlechte Qualität des Messfotos berufen
Wird mit einem Fahrzeug ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen und weigert sich der Fahrzeughalter bei der Identifizierung des Fahrers zu helfen, so rechtfertigt dies die Anordnung zum Führen einer Fahrtenbuchauflage. Der Fahrzeughalter kann sich bei seiner Verweigerung nicht auf die schlechte Qualität des Messfotos berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde mit einem Pkw im März 2014 innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die
Keine aufschiebende Wirkung aufgrund offensichtlicher Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage
Das Verwaltungsgericht Saarlouis entschied gegen den Fahrzeughalter. Ihm habe kein Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs zugestanden. Denn die
Vorliegen einer mit drei Punkten zu wertenden Ordnungswidrigkeit
Der unbekannte Fahrer des Pkw habe im vorliegenden Fall einen erheblichen
Unmögliche Feststellung des Fahrers
Zudem habe nach Ansicht des Verwaltungsgerichts der Fahrer des Pkw nicht festgestellt werden können. Die Behörde habe auch alle zumutbaren und angemessenen Versuche unternommen, um den Fahrer zu identifizieren. Das diese Versuche erfolglos blieben, habe maßgeblich damit zu tun gehabt, dass der Fahrzeughalter bei der
Fahrzeughalter darf sich nicht auf schlechte Qualität des Messfotos berufen
Soweit sich der Fahrzeughalter auf die schlechte Bildqualität berief, habe dies nach Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Rolle gespielt. Denn es sei zu beachten gewesen, dass der Personenkreis, dem der Fahrzeughalter sein Fahrzeug anvertraut, normalerweise überschaubar ist. Der Fahrzeughalter hätte daher zumindest den möglichen Personenkreis eingrenzen und die Fahreridentifizierung durch Nachfragen im Kreis der Nutzungsberechtigten fördern können. Dem sei er jedoch nicht nachgekommen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Saarlouis, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 346 DAR 2015, 346
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Dokument-Nr. 21207
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