Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.07.2015
- 1 Vollz(Ws) 260/15 -
Untergebrachter im Maßregelvollzug hat Recht auf Selbstversorgung
Zwingende Verpflichtung zum Anschluss an bereits bestehende "Selbstversorgergruppe" besteht nicht
Ein im Maßregelvollzug Untergebrachter hat grundsätzlich das Recht, sich selbst zu versorgen. Er ist nicht zwingend verpflichtet, sich einer in der Maßregelvollzugsklinik bereits bestehenden "Selbstversorgergruppe" anzuschließen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1989 geborene Betroffene befindet sich im
Selbstversorgung darf nur zur Abwendung schwerwiegender Störungen des geordneten Zusammenlebens untersagt werden
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm war die Entscheidung der Klinikleitung, dem Betroffenen die Gründung einer "(Einzel-)Selbstversorgergruppe" zu versagen, ermessensfehlerhaft. Das Begehren des Betroffenen richte sich letztendlich darauf, eine Selbstversorgung (allein oder gemeinsam mit anderen) durchführen zu können, ohne den Einschränkungen der bereits vorhandenen "Selbstversorgergruppe" unterworfen zu sein, die u.a. in einer Beaufsichtigung durch das Anstaltspersonal und einer Verpflichtung zur gemeinsamen Einnahme von Mahlzeiten bestünden. Mit der von der Klinikleitung gegebenen Begründung habe die beantragte Erlaubnis nicht versagt werden dürfen. Nach dem einschlägigen Maßregelvollzugsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen könne eine Selbstversorgung nur untersagt werden, wenn dies zur Abwendung einer schwerwiegenden Störung des geordneten Zusammenlebens oder der Sicherheit unerlässlich sei. Eine derartige Situation sei bislang nicht festgestellt.
Unterbringung im Maßregelvollzug dient ausschließlich präventiven Zwecken
Zu vermeiden sei auch ein Wertungswiderspruch von in der Behandlung im
Untersagung eigenständiger Gruppen zur therapeutischer Teilnahme an "offizieller" Selbstversorgergruppe zulässig
Das Oberlandesgericht hat aber darauf hingewiesen, dass nach § 63 StGB Untergebrachten nicht immer zwingend die Selbstversorgung zu genehmigen ist. Neben den oben genannten Sicherheitsaspekten bzw. Aspekten des geordneten Zusammenlebens, kann auch die therapeutische Notwendigkeit einer Teilnahme an einer "offiziellen" Selbstversorgergruppe geeignet sein, eine eigenständige Selbstversorgung zu untersagen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- BVerfG: Medizinische Zwangsbehandlung eines im Maßregelvollzug untergebrachten Strafgefangenen unzulässig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.10.2011
[Aktenzeichen: 2 BvR 633/11]) - Hessen: Generelles Rauchverbot im Maßregelvollzug unzulässig
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.04.2009
[Aktenzeichen: 3 Ws 841/08 und 3 Ws 847/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21618
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21618
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.