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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 18.11.2013
- 27 U 743/13 -
Äußerung "dann legen Sie los" des Bauherrn spricht für Beauftragung des Architekten
Auftragserteilung erfordert grundsätzlich nicht die Worte "Auftrag" oder "ich beauftrage"
Äußert ein Bauherr auf Hinweis des Architekten, dass er für ein Bauvorhaben keinen Auftrag habe, die Worte "dann legen Sie los", so liegt darin eine Beauftragung des Architekten. Eine Auftragserteilung benötigt grundsätzlich nicht die Worte "Auftrag" oder "ich beauftrage". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich ein
In Äußerung "dann legen Sie los" lag Auftragserteilung
Das Oberlandesgericht München bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und wies daher die Berufung des Bauherrn zurück. Dem Architekten habe ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2015
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Augsburg, Urteil vom 18.01.2013
[Aktenzeichen: 6 O 2372/08]
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Dokument-Nr. 21852
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