Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.09.2015
- XII ZB 225/15 -
BGH: Erforderlichkeit einer Betreuung bei Fehlen einer zur Übernahme der mit einer Bevollmächtigung anfallenden Aufgaben bereiterklärten Vertrauensperson
Vorliegen der Geschäftsfähigkeit und der Möglichkeit der Vollmachtserteilung genügt nicht zur Verneinung eines Betreuungsbedarfs
Es fehlt nicht bereits dann an einem Betreuungsbedarf, wenn der Betroffene geschäftsfähig ist und er die Möglichkeit hat eine Vollmacht zu erteilen. Vielmehr kann eine Betreuung unter dem Gesichtspunkt, dass es keine Person gibt, die der Betroffene das für eine Vollmachtserteilung nötige Vertrauen entgegenbringt und die zur Übernahme der anfallenden Aufgaben als Bevollmächtigter bereit und in der Lage ist, weiterhin erforderlich sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Zwangsversteigerungsfahrens wurde erkennbar, dass der von der Vollstreckung Betroffene an einer Depression erkrankt war und daher eine Suizidgefahr bestand. Er war aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht in der Lage, seine finanziellen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Sowohl das Vollstreckungsgericht als auch der Betroffene selbst beantragten daher die Einrichtung einer
Amtsgericht und Landgericht lehnten Bestellung eines Betreuers ab
Sowohl das Amtsgericht Gelnhausen als auch das Landgericht Hanau lehnten die
Aufhebung der landgerichtlichen Entscheidung durch Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Betroffenen und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Es sei zwar richtig, dass der Betroffene geschäftsfähig und damit in rechtlicher Hinsicht imstande gewesen sei, Vollmachten zu erteilen. Es sei aber unzutreffend allein aufgrund dessen darauf zu schließen, dass eine
Vorliegen der Geschäftsfähigkeit und der Möglichkeit der Vollmachtserteilung genügt nicht zur Verneinung eines Betreuungsbedarfs
Für die Verneinung eines Betreuungsbedarfs genügen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht allein das Vorliegen der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Gelnhausen, Beschluss vom 14.01.2015
[Aktenzeichen: 76 XVII 507/14] - Landgericht Hanau, Beschluss vom 23.04.2015
[Aktenzeichen: 3 T 60/15]
Jahrgang: 2016, Seite: 42 FuR 2016, 42 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 1240 MDR 2015, 1240 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 6 NJW-RR 2016, 6
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22790
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss22790
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.