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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.09.2015
- 6 UF 150/15 -
Entscheidung für Impfung der Kinder betrifft keine Angelegenheit des täglichen Lebens im Sinne von § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB
Streit der Eltern über Impfung erfordert gerichtliche Entscheidung gemäß § 1628 BGB
Besteht zwischen den getrennt lebenden Eltern Streit darüber, ob die gemeinsamen Kinder geimpft werden sollen, so betrifft dies nicht eine Angelegenheit des täglichen Lebens im Sinne des § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die Entscheidung über die Impfung trifft daher nicht das sorgeberechtigte Elternteil, bei dem sich die Kinder gewöhnlich aufhalten. Vielmehr ist eine gerichtliche Entscheidung nach § 1628 BGB erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die getrennt lebenden
Amtsgericht gibt Antrag statt
Das Amtsgericht Darmstadt gab dem Antrag statt. Die Entscheidung
Oberlandesgericht verneint Alleinentscheidungsbefugnis der Mutter
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten des Vaters und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der Mutter habe keine Alleinentscheidungsbefugnis hinsichtlich der Durchführung der Impfungen zugestanden. Vielmehr seien beide Elternteile als gemeinsame Inhaber der elterlichen Sorge nur gemeinsam zur Entscheidung über das Ob und den Umfang der
Frage der Impfung betrifft keine Angelegenheit des täglichen Lebens im Sinne von § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB
Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts betreffe die Frage der
Erfordernis einer gerichtlichen Entscheidung bei Streit der Eltern
Aufgrund der erheblichen praktischen Relevanz der Impfentscheidung bedürfe es aus Sicht des Oberlandesgerichts einer gerichtlichen Entscheidung nach § 1628 BGB, wenn zwischen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2016
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2016, Seite: 834 FamRZ 2016, 834 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 389 NJW-RR 2016, 389 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2016, Seite: 101 NJW-Spezial 2016, 101
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Dokument-Nr. 22924
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