wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2006
8 V 4/06 -

Günstige Besteuerung von schweren Geländewägen immer noch möglich

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied in einem Eilverfahren, dass Geländewägen mit über 2,8 t trotz Gesetzesänderung nicht als PKW, sondern nach wie vor wegen EU-Rechts wie ein LKW nach Gewicht günstiger besteuert werden können.

Die Antragstellerin ist Halterin eines Geländewagens der Marke M.-B. Das Fahrzeug hat zwei Türen und eine Hecktür, verfügt neben dem Fahrersitz über vier Sitzplätze und besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht von 2810 kg. Der Geländewagen wurde zunächst als LKW nach Gewicht besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug jährlich 172 €. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zum 01. 05 2005, der den Begriff des PKW definierte, wurde die Kraftfahrzeugsteuer nunmehr auf jährlich EUR 820 festgesetzt. Denn - so die Begründung des Finanzamts - der Geländewagen sei nunmehr als PKW nach Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern. Das Finanzamt lehnte den Antrag der Antragstellerin, die Vollziehung des Steuerbescheids einstweilen auszusetzen, ab und zog die Steuer ein. Hiergegen beantragte die Antragstellerin beim Finanzgericht in einem Eilrechtschutzverfahren, die Vollziehung der Steuer einstweilen rückgängig zu machen.

Das Finanzgericht gab dem Antrag mit der Begründung statt, es habe erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, der entgegen EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht einen schweren Geländewagen als PKW einstufe und die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Emission bemesse. Auf den Geländewagen sei als „anderes Fahrzeug“ nach § 8 Nr. 2 KraftStG vielmehr - wie schon bisher - die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden.

Zwar habe der Gesetzgeber durch Aufhebung der verkehrsrechtlichen Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO das ungerechtfertigte Steuerprivileg für schwere Geländewagen abzuschaffen wollen. Denn der Bundesfinanzhof habe nämlich gerade unter Berufung auf diese Vorschrift entschieden, dass für die als PKW zugelassenen schweren Geländewagen mit über 2,8 t, die sowohl für die Güter- als auch für die Personenbeförderung eingerichtet seien, nicht die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für PKW, sondern die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden sei. Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO führe aber, da nunmehr eine Bestimmung im nationalen Straßenverkehrsrecht fehle, zur unmittelbaren Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen in der Richtlinie 70/156/EWG. Aufgrund der verkehrsrechtlichen Klassifizierung nach Europarecht sei der Geländewagen aber nicht als PKW einzustufen. Seine Besteuerung richte sich daher nicht nach Hubraum und Emission, sondern nach Gewicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/06 des FG Baden-Würrtemberg vom 04.05.2006

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2357 Dokument-Nr. 2357

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2357

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?