Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 05.07.2017
- 2 Wx 86/17 -
Drei-Zeugen-Testament: Zeuge darf nicht Angehöriger des als Alleinerben eingesetzten Begünstigten sein
OLG Köln zur Wirksamkeit eines Nottestaments vor drei Zeugen
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Nottestament vor drei Zeugen dann unwirksam ist, wenn der Sohn der als Alleinerbin eingesetzten Begünstigten daran mitwirkt.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Oberlandesgericht Köln über die Erbfolge eines im Alter von 84 Jahren in einem Kölner Krankenhaus verstorbenen Kölners zu entscheiden. Wenige Stunden vor seinem Tod waren vier Personen ans Sterbebett gekommen. Drei von ihnen hielten in einer Niederschrift fest, dass nach dem letzten Willen die Lebensgefährtin
Nottestament unwirksam
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Köln, wonach die Lebensgefährtin nicht wirksam als
Anwesende vierte Person als Zeuge nicht einsetzbar
Auch die Anwesenheit einer vierten Person am Sterbebett änderte nichts an dem Ergebnis. Zum einen hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass die vierte Person nicht an der Beurkundung beteiligt werden sollte, sondern die Erklärung des Erblassers lediglich mit angehört hatte. Zeugen eines Nottestaments müssen aber von Anfang an zur Mitwirkung bereit sein, da jeder gleichberechtigt mit den anderen die Verantwortung für die richtige Wiedergabe der Erklärung trägt. Zum anderen ergab sich in der Beweisaufnahme, dass die vierte Person nur über rudimentäre Deutschkenntnisse verfügte und daher aufgrund der Sprachprobleme gar nicht beurteilen konnte, ob der niedergeschriebene Text der Erklärung des Erblassers entsprach.
Da nur noch zwei Personen als Zeugen für die Beurkundung des letzten Willens übrig blieben, war das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24777
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24777
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.