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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.07.2017
- 1 BvR 1202/17 -
BVerfG: Fehlende tragfähige Beziehung zwischen Vater und Kind rechtfertigt allein keinen Entzug des Sorgerechts
Sorgerechtsentzug trotz akzeptierter Notwendigkeit einer vorübergehenden Fremdunterbringung des Kindes unverhältnismäßig
Das Fehlen einer tragfähigen Beziehung zwischen dem Vater und dem minderjährigen Kind begründet für sich allein keine Kindeswohlgefährdung und somit einen Entzug des Sorgerechts. Zudem ist der Sorgerechtsentzug unverhältnismäßig, wenn der Vater die Notwendigkeit einer vorübergehenden Fremdunterbringung des Kindes akzeptiert. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2016 gebar eine gebürtige Ivorerin zwei Zwillingstöchter. Die Kinder gingen aus einer kurzen Beziehung mit einem Belgier im Sommer 2015 hervor. Der Belgier erfuhr zwar erst im August/September 2016 von seiner Vaterschaft, erkannte diese aber im Dezember 2016 mit Zustimmung der Mutter an. Noch im selben Monat wurde der Mutter durch das Amtsgericht Oldenburg das
Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentzug
Das Bundesverfassungsgericht entschied zu Gunsten des Vaters und hob daher die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf. Der
Kein Sorgerechtsentzug aufgrund fehlender tragfähiger Beziehung
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts begründe das Fehlen einer tragfähigen Beziehung des Vaters zu seinen Kindern allein keine
Unverhältnismäßiger Sorgerechtsentzug
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2018
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Oldenburg, Beschluss vom 20.02.2017
[Aktenzeichen: 5 F 1433/16 EASO] - Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 25.04.2017
[Aktenzeichen: 4 UF 39/17]
Jahrgang: 2017, Seite: 1577 FamRZ 2017, 1577
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Dokument-Nr. 25386
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