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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.11.2017
- VIII ZR 28/17 -
BGH: Den Charakter einer Mietwohnung grundlegend verändernde Baumaßnahmen stellen keine von Mietern zu duldende Modernisierungsarbeiten dar
Geplante Baumaßnahmen sind nicht als bloße Verbesserung der Mietsache anzusehen
Beinhalten die beabsichtigten Baumaßnahmen des Vermieters die Hinzufügung neuer Räume unter Veränderung des Grundrisses der Mietsache, den veränderten Zuschnitt von Räumen sowie die Anlegung einer Terrasse nebst Abriss einer Veranda, so stellen diese Maßnahmen keine vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 555 b BGB dar. Denn solche Baumaßnahmen gehen über eine bloße Verbesserung der Mietsache hinaus. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte die neue Eigentümerin mehrerer
Amtsgericht und Landgericht weisen Klage ab
Das Amtsgericht Berlin-Wedding wies die Klage auf Duldung ab. Seiner Ansicht nach seien die Baumaßnahmen nicht als
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Duldungsanspruch
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Klägerin stehe kein
Keine Modernisierung bei grundlegender Veränderung des Charakters der Mietsache
Eine Modernisierungsmaßnahme zeichne sich dadurch aus, so der Bundesgerichtshof, dass sie einerseits über die bloße Erhaltung des bisherigen Zustands hinausgeht, andererseits aber die Mietsache nicht so verändert, dass etwas Neues entsteht. Die hier geplanten Baumaßnahmen seien so weitreichend, dass ihre Durchführung den Charakter der Mietsache grundlegend verändern würde. Sie beschränken sich nicht auf eine bloße Verbesserung des vorhandenen Bestands.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 28.07.2016
[Aktenzeichen: 17 C 43/16] - Landgericht Berlin, Urteil vom 08.12.2016
[Aktenzeichen: 67 S 276/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 49 GE 2018, 49 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 80 MDR 2018, 80 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 1008 NJW 2018, 1008 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2018, Seite: 28 WuM 2018, 28
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Dokument-Nr. 25547
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