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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.03.2018
- 7 A 11938/17.OVG -
Rundfunkbeitrag unionsrechtlich nicht zu beanstanden
Einführung des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich bedurfte keiner Zustimmung der Kommission der Europäischen Union
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich der Kläger, ein Privatmann aus Trier, gegen die Erhebung von rückständigen Rundfunkbeiträgen durch den beklagten Südwestrundfunk (SWR). Er machte insbesondere geltend, dass die Rundfunkbeitragserhebung verfassungswidrig und mit
Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste steht Rundfunkbeitragserhebung nicht entgegen
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte diese Entscheidung und lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil ab. Die Rundfunkbeitragserhebung sei nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Bundesverwaltungsgerichts
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 25621
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