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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2016
- 10 UF 62/16 -
Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts für Kindesmutter aufgrund häufiger Fehlzeiten des Kindes in der Schule
Kindeswohlgefährdung wegen unzuverlässiger zeitlicher Strukturierung des Alltags eines schulpflichtigen Kindes
Ist die Kindesmutter nicht fähig, zuverlässig den Alltag des schulpflichtigen Kindes zeitlich zu strukturieren, so dass es zu häufigen Fehlzeiten in der Schule kommt, so ist das Kindeswohl gefährdet. In diesem Fall kann ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2015 beantragte der Vater eines 8-jährigen Kindes die
Amtsgericht gab Antrag statt
Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt sah die
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Kindesvater
Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde der
Häufige Fehlzeiten in der Schule begründen Kindeswohlgefährdung
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2018
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Beschluss vom 30.05.2016
[Aktenzeichen: 3 F 84/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 5 NJW-Spezial 2017, 5
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Dokument-Nr. 25694
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