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Landgericht Landshut, Beschluss vom 08.02.2018
- 14 S 3021/17 -
Annullierung eines Flugs in Economy-Class rechtfertigt nicht Buchung eines Ersatzfluges in Business-Class
Fluggast steht kein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten zu
Hat ein Fluggast einen Platz in der Economy-Class gebucht, so rechtfertigt die Annullierung dieses Fluges nicht die Buchung eines Ersatzfluges in der Business-Class. Ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten gegen die Fluggesellschaft besteht in diesem Fall nicht. Dies hat das Landgericht Landshut entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erfuhren zwei Reisende auf dem Flughafen in Palma de Mallorca, dass ihr Flug nach München annulliert wurde. Der Flug sollte planmäßig gegen 12 Uhr in München ankommen. Die Reisenden hatten Sitze in der
Kein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten der Business-Class
Das Landgericht Landshut bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Kläger zurück. Ihnen stehe kein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2018
Quelle: Landgericht Landshut, ra-online (zt/RRa 2018, 184/rb)
- Amtsgericht Erding, Urteil vom 02.11.2017
[Aktenzeichen: 5 C 756/17]
- Fluggesellschaft muss bei Flugannullierung neben Flugpreis auch Provisionen erstatten
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.09.2018
[Aktenzeichen: C-601/17]) - Bei fehlendem Angebot der Ersatzbeförderung kann Fluggast ohne Fristsetzung Ersatzflug buchen
(Amtsgericht Königs Wusterhausen, Urteil vom 15.08.2023
[Aktenzeichen: 4 C 261/23])
Jahrgang: 2018, Seite: 184 RRa 2018, 184
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Dokument-Nr. 26374
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