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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.09.2019
- 17 U 45/19 -
VW haftet bei Verkauf von Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Fahrzeugkäufer muss sich bei Rückerstattung des Kaufpreises Wertminderung für Nutzungszeit anrechnen lassen
Die Volkswagen AG haftet dem Grunde nach Käufern von Fahrzeugen, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Verlangt der Käufer Rückerstattung des Kaufpreises, muss er sich die während der Nutzungszeit eingetretene Wertminderung eines vergleichbaren mangelfreien Fahrzeugs auf den Schaden anrechnen lassen (Vorteilsausgleichung). Die Höhe dieser Wertminderung ist durch ein Sachverständigengutachten zu klären. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte im Mai 2009 einen VW Tiguan 2,0 l TDI gekauft. Das Fahrzeug ist mit dem
OLG bejaht Schadensersatzanspruch aufgrund sittenwidriger Schädigung
Das Landgericht Hanau wies die Klage ab. Hiergegen richtete sich die Berufung des Klägers. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellte in seiner Entscheidung zunächst fest, dass dem Kläger dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch wegen
Schaden entfällt nicht durch Aufspielen des Software-Updates
Der Kläger habe auch einen Schaden erlitten. Unabhängig vom tatsächlichen wirtschaftlichen Wert des erworbenen Fahrzeugs sei er durch die Verpflichtung zur Auszahlung des Kaufpreises belastet und solle dafür ein Fahrzeug mit einer nicht gesetzeskonformen Motorsteuerungssoftware erhalten, die die Zulassungsfähigkeit von Anfang an in Frage gestellt habe, konstatiert das Oberlandesgericht. Da für den Schadenseintritt der Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs maßgeblich sei, sei der Schaden auch nicht später durch das Aufspielen des Software-Updates entfallen.
Beklagte muss sich Handeln der Vorstandsmitglieder zurechnen lassen
Die Vorschriften über die Typgenehmigung hätten eine marktsteuernde Zielrichtung, so dass der Makel der Typgenehmigung auf die zivilrechtlich geschlossenen Verträge durchschlage. Die Erwerber unterfielen damit dem Schutzbereich dieser Vorschriften. Die Beklagte habe auch nicht auf einen glücklichen Ausgang in Bezug auf die Zulassungsfähigkeit vertrauen können, so dass vorsätzliches Handeln gegeben sei. Hierbei müsse sich die Beklagte das Handeln ihrer Vorstandsmitglieder zurechnen lassen.
Höhe des anzurechnenden Wertverlusts ist von Sachverständigem zu ermitteln
Der Kläger könne damit grundsätzlich den gezahlten
Erläuterungen:
§ 826 BGB Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2019
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)
- Landgericht Hanau, Urteil vom 22.11.2018
[Aktenzeichen: 4 O 1315/17]
- Diesel-Abgasskandal: VW ist wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.09.2019
[Aktenzeichen: 13 U 149/18]) - Diesel-Abgasskandal: Käufer hat Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2019
[Aktenzeichen: 7 O 166/18]) - "Diesel-Abgasskandal": VW schuldet Käufer eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschaltvorrichtung Schadensersatz
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 12.06.2019
[Aktenzeichen: 5 U 1318/18])
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Dokument-Nr. 27893
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