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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2020
- 12 S 579/20 -
Elternteil hat keinen Anspruch auf Einsicht in Daten des Jugendamts
Schutz des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Kind und Mitarbeiter des Jugendamts
Ein Elternteil hat gemäß § 25 Abs. 1 SGB X keinen Anspruch auf Einsicht in die Daten des Jugendamts. Insofern geht der Schutz des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Kind und dem Mitarbeiter des Jugendamts gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII dem aus dem Elternrecht hergeleiteten Informationsrecht vor. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein
Kein Anspruch auf Einsicht in Jugendamtsdaten
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und ließ daher die Berufung nicht zu. Dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 13.01.2020
[Aktenzeichen: 6 K 3842/19]
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Dokument-Nr. 28770
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