Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.05.2018
- 3 Wx 66/18 -
Ex-Ehegatte steht Recht auf Einsicht in ein vom anderen Ex-Ehegatten später errichtetes Testament zu
Einsicht soll Klarheit über Inhalt des Testaments und Wirksamkeit eines früheren gemeinschaftlichen Testaments ermöglichen
Haben die Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet und hat ein Ehegatte nach der Scheidung ein weiteres Testament errichtet, so steht dem anderen Ehegatten ein Recht auf Einsicht in dieses Testament zu. Denn die Einsicht soll gerade den Inhalt des Testaments und damit die Wirksamkeit des früheren gemeinschaftlichen Testaments klären. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1975 hatte ein Ehepaar ein
Amtsgericht verneinte Einsichtsrecht
Das Amtsgericht Meldorf versagte die
Oberlandesgericht bejaht Recht auf Einsicht in das Testament
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied zu Gunsten der
Vorliegen eines berechtigten Interesses
Das berechtigte Interesse der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2020
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Meldorf, Beschluss vom 31.08.2018
Jahrgang: 2019, Seite: 327 NJW-Spezial 2019, 327
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28807
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28807
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.