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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2020
- 4 LB 45/17 -
Schleswig-Holsteins Landtag muss über Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes aus vergangener Legislaturperiode informieren
Auskunftsanspruch nach Informationszugangsgesetz des Landes
Das Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags verpflichtet, eine Übersicht über alle vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags gefertigten Gutachten aus der (im Juni 2017) abgelaufenen 18. Legislaturperiode herauszugeben. Der Anspruch ergebe sich aus dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG)
Bei dem Landtagspräsidenten handele es sich um eine auskunftspflichtige Stelle, da es sich bei ihm um eine
Zeitlich unbegrenzt wirkender Ausschluss mit dem Transparenzgebot nicht vereinbar
Ein zeitlich unbegrenzt wirkender Ausschluss wäre mit dem
Revision nicht zugelassen
Die erste Instanz hatte die Klage wegen Unzulässigkeit abgelehnt. Diese Auffassung teilte das OVG nicht. Die Revision wurde nicht zugelassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29005
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