Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 28.07.2020
- 20 NE 20.1609 -
BayVGH setzt Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischem Risikogebiet vorläufig außer Vollzug
Pandemiebedingten Pflichten von Hotelbetreibern hinsichtlich der zahlenmäßigen Begrenzung privater Veranstaltungen und Tagungen/Kongresse weiterhin zulässig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung das Beherbergungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 1 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) für Gäste, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, mit Beschluss vorläufig außer Vollzug gesetzt. Im Übrigen hat er den Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung, der sich gegen die pandemiebedingten Pflichten von Hotelbetreibern sowie die zahlenmäßige Begrenzung privater Veranstaltungen und Tagungen/Kongresse richtete, abgelehnt.
Im hier vorliegenden Fall hat ein Hotelier aus der Oberpfalz unter anderen die zahlenmäßige Begrenzung privater Veranstaltungen und Tagungen/Kongresse sowie die Pflicht zur Prüfung der
Beherbergungsverbot nur mit Verweis auf Veröffentlichung des RKI nicht verhältnismäßig
Der BayVGH hat entschieden, dass § 14 Abs. 2 Satz 1 der 6. BayIfSMV, der die Aufnahme von Gästen untersagt, die aus einem Gebiet, in dem in den letzten sieben Tagen vor der geplanten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2020
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ku)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29027
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29027
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.