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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 19.11.2020
- 11 WF 259/20 -
Verfahrenskostenhilfe darf nicht wegen fehlender Mitwirkung zur Begutachtung der Erziehungsfähigkeit aufgehoben werden
VKH-Aufhebung begründet Besorgnis der Befangenheit des Richters
Die Verfahrenskostenhilfe eines Elternteils kann nicht aufgehoben werden, weil das Elternteil sich einer Begutachtung seiner Erziehungsfähigkeit verweigert. Kommt es zur Aufhebung, kann der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens vor dem Amtsgericht Varel im Jahr 2020 sollte die
Keine Pflicht zur Begutachtung der Erziehungsfähigkeit
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied zu Gunsten des Kindesvaters. Es sei zu beachten, dass niemand gezwungen werden dürfe, sich zur Frage der
VKH-Aufhebung begründet Misstrauen gegen Unparteilichkeit des Richters
Daher erweise sich die Verknüpfung von unterbliebener
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2021
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Varel, Beschluss vom 29.09.2020
[Aktenzeichen: 2 F 29/20 VKH]
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Dokument-Nr. 29941
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